Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01.08.2017

 § 1 Vertragsabschluss

Für alle Einzelverträge und Vereinbarungen (Pferdeausbildung, Unterricht, Einstellung, Kurse) mit der ShowReitSchule Rabea Schmale gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen

Angebote von der ShowReitSchule Rabea Schmale in Prospekten, Anzeigen, Webpage usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Die AGB werden mit einer Anmeldung (Anmeldeformular) und automatisch mit jeder Teilnahme akzeptiert. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftklausel, bedürfen der Schriftform.

Bei Veranstaltungen die außerhalb der ShowReitSchule Rabea Schmale erfolgen, hat der Kursorganisator dafür Sorge zu tragen, dass die Teilnehmer sich beim Betreten des jeweiligen Geländes den Weisungen und Anordnungen von Rabea Schmale oder dem Kursorganisator nebst bestellten Helfern Folge leisten. Der verantwortliche Kursorganisator wird Begleitpersonen und Besucher auf diese Pflicht hinweisen.

§ 2 Die ShowReitSchule Rabea Schmale bietet folgende Leistungen an:

Pferdeausbildung von Freizeitpferden, Spezialrassen und Hengsten sowie Unterricht und Kurse für private Freizeitreiter und private Pferdebesitzer.

Einstellung der Ausbildungspferde in der ShowReitSchule Rabea Schmale.

Die ShowReitSchule Rabea Schmale erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Einweisung und Schulung des Kunden gehören nur zu den Leistungspflichten von der ShowReitSchule Rabea Schmale, wenn dies vereinbart ist. Änderung- und Erweiterungswünsche muß die ShowReitSchule Rabea Schmale nur berücksichtigen, wenn sie aus wichtigen Gründen erforderlich sind, um das Vertragsziel zu erreichen.

Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von der ShowReitSchule Rabea Schmale zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann die ShowReitSchule Rabea Schmale dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen.

Die einzelnen Leistungsverträge oder Vereinbarung sind Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen.

Nach spezieller Vereinbarung erfolgt das Erbringen der Leistungen auch außerhalb (Auswärtskurse) der ShowReitSchule Rabea Schmale, Amerkamp 8, 32425 Minden.

§ 3 Anmeldung

3.1. Alle Leistungen der ShowReitSchule Rabea Schmale stehen interessierten Freizeitreitern offen.

3.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Teilnehmer schriftlich. Der Teilnehmer gibt dadurch seine verbindliche Erklärung ab und erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als wesentlichen Vertragsbestandteil an.

3.3 Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde eine Bestätigung durch die für beide Seiten ein verbindlicher Vertrag zwischen der ShowReitSchule Rabea Schmale und dem Kunden zustande kommt.

3.4 Bei der Anmeldung Minderjähriger zu einem Kurs muss eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Die Aufsicht wird nicht durch die ShowReitSchule Rabea Schmale gewährleistet und obliegt begleitenden Personen.

§ 4 Preise und Zahlungen

Es gelten die Preise zum Zeitpunkt es Vertragsabschlusses.

Hufschmied, Tierarzt, Medikamente und sonstige Nebenleistungen (z.B. Betreuung des Pferdes im Krankheitsfall, Sattelanpassung, Reinigung von Pferdedecken, Showauftritte, Mithilfe beim Verladen des Pferdes) sind in den Preisen nicht inbegriffen, soweit keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste, dem Angebot oder dem Leistungsvertrag enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem zum Zeitpunkt des Verzuges gültigen Basiszinssatz rechnen.

Der Kunde muss damit rechnen, dass die ShowReitSchule Rabea Schmale Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann die ShowReitSchule Rabea Schmale Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen. Als Sicherungsleistung der Forderungen von der ShowReitSchule Rabea Schmale dient das Pferd des Kunden. Ist der Kunde mehr als 1 Woche im Verzug stellt die ShowReitSchule Rabea Schmale die Beritt-, Unterrichts- und Pferdetrainingsleistungen ein, dies entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung der weiteren Zahlung. Ist der Kunde mehr als 2 Monate in Verzug berechtigt dies die ShowReitSchule Rabea Schmale zum Verkauf des Pferdes. Die Kosten für die Verkaufsaufwendungen (Zeitaufwand, Mediakosten) sind vom Kunden zu tragen. Wird beim Verkauf mehr erzielt, als die Gesamtforderungen von der ShowReitSchule Rabea Schmale zzgl. Zinsen und Mahnkosten betragen, so wird die Differenz auf ein vom Kunden zu benennendes Konto überwiesen. Ist der Verkaufserlös des Pferdes niedriger als die Gesamtforderung zzgl. Kosten, entbindet dies den Kunden nicht seiner Zahlungsverpflichtung.

§ 5 Zahlungsvereinbarung

5.1 Pferdeausbildung: Generell sind die Ausbildungskosten immer für vier Ausbildungswochen im Voraus zu entrichten. Nach Eingang der Anmeldung erfolgt eine Rechnung mit einer Anzahlung für die erste Pferdeausbildungswoche. Am Anreisetag erhält der Kunde eine weitere Rechnung mit dem Restbetrag. Bei einem Aufenthalt von länger als vier Wochen, wird dem Kunden die Folgerechnungen per Post oder per Email zugestellt.

5.2 Einstellkosten für die vereinbarte Zeit der Pferdeausbildung sind ebenfalls für vier Einstellwochen im Voraus zu entrichten. Die Abrechnung erfolgt zusammen mit der Pferdeausbildung.

5.3 Kursgebühren (3-Tage-Wochenendkurse, Tageskurse, Auswärtskurse) sind bei Anmeldung sofort zu entrichten. Dem Kunden wird eine Rechnung zum Überweisen der Kursgebühr per Post oder per Email zugestellt.

5.4 Die Rechnungsbeträge sind auf folgendes Konto der ShowReitSchule Rabea Schmale einzuzahlen: DE02255514800341010353 BIC: NOLADE21SHG.

§ 6 Trainingseinheiten

Eine Trainingseinheit beinhaltet 30-45 Minuten und garantiert keinen Trainingserfolg. Es besteht kein Anspruch auf minutengenaue Leistungserfüllung durch die ShowReitSchule Rabea Schmale. Die ShowReitSchule Rabea Schmale verzichtet ihrerseits auf die Berechnung von mehr geleisteten Arbeitsminuten während einer Trainingseinheit. Die Beendigung der Trainingseinheit erfolgt ausschließlich durch die ShowReitSchule Rabea Schmale unter Berücksichtigung der Leistungs- und Aufnahmefähigkeit von Pferd und Reiter. Wird die Arbeitseinheit auf Wunsch des Kunden abgebrochen, ist die ShowReitSchule Rabea Schmale nicht zur Verrechnung, Gutschrift oder Rückzahlung der weniger geleisteten Zeit der Arbeitseinheit verpflichtet.

Die Trainingseinheiten sind ausschließlich für den angemeldeten Pferdebesitzer bestimmt. Die Trainingseinheiten sind nicht auf z.B. Reitbeteiligungen oder Familienangehörige übertragbar.

Das Pferdetraining und der Unterricht in der ShowReitSchule Rabea Schmale findet bei jedem Wetter in der Reithalle statt.

Das Pferdetraining und der Unterricht in auswärtigen Anlagen finden bei jedem Wetter statt, auch dann, wenn nur ein Außenreitplatz vorhanden ist.

6.1 Ausschluss eines Teilnehmers: Kursorganisatoren, Teilnehmer, jede Begleitperson und jeder Besucher wird mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes, Weisungen und Anordnungen von Rabea Schmale und seiner Erfüllungsgehilfen, befolgen.

Die Ausrüstung von Teilnehmern und Pferden ist beliebig, sie muss jedoch verkehrssicher und tiergerecht sein.

Bei Zuwiderhandlung gegen die Weisung von Rabea Schmale oder ihrer Erfüllungsgehilfen oder bei Verstößen gegen die Hausordnung ist Rabea Schmale ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der vollen Teilnahmegebühr berechtigt, den Teilnehmer auszuschließen. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer das Ziel des Kurses oder andere Teilnehmer gefährdet oder davon ausgegangen werden muss, dass der Teilnehmer das Ausbildungsziel nicht erreicht und den Kurs verlässt.

6.2 Mitgebrachte Tiere zu Kursen und Unterricht

Das Mitbringen von Hunden ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Die Teilnahme der Pferde ist bei der Anmeldung anzugeben, Alter, Geschlecht und Besonderheiten werden dabei mitgeteilt. Alle Pferde müssen gesund, entwurmt und nachweislich innerhalb der letzten 9 Monate gegen die Pferdegrippe Influenza geimpft, sowie frei von ansteckenden Krankheiten (dazu zählen auch Untugenden wie extremes Weben, Kleben, Beißen, Schlagen, starkes Aufsatzkoppen) sein.

Ein Equidenpass ist vom Teilnehmer mitzuführen und vorzulegen. Für alle mitgebrachten Pferde muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen, deren Bestehen von dem Teilnehmer auf Anforderung nachgewiesen wird.

Die Ausrüstung muss dem Pferd passen und für die Pferdeausbildung/Kurs geeignet sein. Rabea Schmale ist es vorbehalten, ein Pferd wegen nicht passender Ausrüstung oder gesundheitlicher Risiken von dem Einsatz im Kurs auszunehmen. Eine Rückerstattung etwaiger Gebühren und Kosten erfolgt dabei nicht. Besteht Uneinigkeit zwischen dem Teilnehmer und Rabea Schmale über den Einsatz des Pferdes aus gesundheitlichen Gründen, entscheidet ein Tierarzt über den Einsatz des Pferdes auf Kosten des Teilnehmers.

Den Anweisungen von Rabea Schmale ist Folge zu leisten. Dies entbindet die Teilnehmer jedoch nicht von ihrer Verantwortung für ihr Pferd, sich selbst und Dritte. Der Teilnehmer bleibt während des gesamten Aufenthaltes seines Pferdes Tierhalter und Tieraufseher i.S.d. §§ 833, 834 BGB.

§ 7 Ausfall

7.1 Bei Ausfall des Kundenpferdes durch Krankheit oder Tod während der Ausbildungszeit des Pferdes, Unterrichtes und bei Wochenendkursen sind die Unterrichts-, Pferdeausbildungs- und Einstellkosten in voller Höhe zu entrichten bzw. werden abgerechnet. Bei Vorlage eines tierärztlichen Attests hat der Pferdeeigentümer einen Anspruch auf einen Nachholtermin. Der Nachholtermin ist abhängig von Verfügbarkeit und Kapazitäten der ShowReitSchule Rabea Schmale.

7.2 Bei Ausfall oder Krankheit des Pferdeeigentümers wird das Ausbildungspferd durch die ShowReitSchule Rabea Schmale entsprechend der getroffenen Pferdeausbildungsvereinbarung, auch ohne Anwesenheit des Pferdeeigentümers gearbeitet. Ein kostenloser Ersatzanspruch versäumter Unterrichtseinheiten des Pferdeeigentümers wird hiermit ausgeschlossen, dies gilt auch bei Vorlage eines ärztlichen Attests. Ein Aufsparen von Unterrichtseinheiten mit einem Anspruch auf einen späteren Zeitpunkt ist ausgeschlossen.

Bei längerer Krankheit des Pferdeeigentümers endet der Vertrag frühestens zum vereinbarten Termin der Pferdeausbildungsvereinbarung.

7.3 Absage Kurse in der ShowReitSchule Rabea Schmale: Bei Absage eines 3-Tage-Wochenendkurses von weniger als 4 Wochen vor Kurstermin werden Vorauszahlungen nicht rückerstattet und sind nicht ersetzbar. Bei Vorlage eines tierärztlichen Attestes wird der Betrag dem Kunden gutgeschrieben und ein Nachholtermin vereinbart.

7.4 Bei Absage einer vereinbarten Pferdeausbildung von weniger als 4 Wochen vor Ausbildungsbeginn, werden Vorauszahlungen nicht rückerstattet und sind nicht ersetzbar. Bei Vorlage eines tierärztlichen Attestes wird der Betrag dem Kunden gutgeschrieben und ein neuer Termin vereinbart.

Ist der die Pferdeausbildung auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann er mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Der Pferdeeigentümer ist berechtigt, das Pferd jederzeit wieder an sich zu nehmen. Die vorzeitige Abholung berührt nicht die Verpflichtung, die Kosten der Pferdeausbildung inklusive Einstellung für das Pferd bis zum Ende des Vertragsverhältnisses zu zahlen.

7.5 Absage Auswärtskurs oder Tageslehrgang auswärts: Da Termine für Auswärtskurse nicht kurzfristig nachbesetzt werden können und für die Durchführung der Auswärtskurse eine langfristige Planung erforderlich ist, werden, bei Absage eines Wochenendkurses oder Tageslehrgangs in auswärtigen Anlagen von weniger als 6 Wochen vor Kursbeginn, Vorauszahlungen nicht rückerstattet und sind nicht ersetzbar.

7.6 Bei Ausfall von Rabea Schmale vor und/oder während einer Pferdeausbildungsvereinbarung kann die ShowReitSchule Rabea Schmale eine Vertretung stellen. Ist dies nicht möglich, so werden die ausgefallenen Leistungen nachgearbeitet.

Soweit die ShowReitSchule Rabea Schmale ihren vertraglichen Leistungen infolge höherer Gewalt oder anderer für die ShowReitSchule Rabea Schmale unabwendbaren Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für die ShowReitSchule Rabea Schmale keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

Bei einer schriftlichen Absage von 3-Tage-Wochenendkursen, Unterricht und Pferdeausbildung durch die ShowReitSchule Rabea Schmale werden bereits geleistete Zahlungen an die jeweiligen Kunden rückerstattet oder auf Wunsch gutgeschrieben. Ein Schadenersatzanspruch seitens der Kunden oder Teilnehmer besteht nicht.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte und Verträge der Parteien, auch wenn für diese zukünftigen Geschäfte kein gesonderter schriftlicher Vertrag oder schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

§ 8 Geistiges Eigentum

8.1 Die Kursinhalte sowie alle dem Kursorganisator/Teilnehmer überlassenen Kursunterlagen sind u.a. urheberrechtlich geschützt und stehen im alleinigen Eigentum von der ShowReitSchule Rabea Schmale. Kursunterlagen dürfen weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.

8.2 Die Anfertigung von Fotos, Videos oder Tonaufnahmen durch den Kursorganisator / Teilnehmer während des Kurses ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen können nur durch vorherige Rücksprache mit Rabea Schmale zugelassen werden. Verstößt der Kursorganisator / Teilnehmer gegen dieses Verbot, kann er von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

8.3 Erteilt die ShowReitSchule Rabea Schmale dem Kursorganisator / Teilnehmer eine Genehmigung zur Anfertigung von Fotos, Video- oder Tonaufnahmen, so räumt der Kursorganisator / Teilnehmer der ShowReitSchule Rabea Schmale bereits jetzt die exklusiven und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten und übertragbaren Nutzungsrechte an sämtlichen, während des Kurses erstellten Aufnahmen ein und übereignet alle diesbezüglichen Materialien. Dem Kursorganisator / Teilnehmer ist jegliche Nutzung des Materials untersagt. Die ShowReitSchule Rabea Schmale ist berechtigt, sämtliche Aufnahmen in allen Medien für jeden Zweck, insbesondere auch für Werbezwecke ohne gesonderte Vergütung des Kursorganisators / Teilnehmers zu nutzen.

8.4 Während des Kurses wird die ShowReitSchule Rabea Schmale selbst oder durch etwaige Kooperationspartner Bild- und/oder Tonaufnahmen herstellen. Der Kursorganisator / Teilnehmer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis zu der Herstellung und Veröffentlichung sowie zur Nutzung der Aufnahmen mit seinem Abbild in allen Medien für jeden Zweck, insbesondere auch für Werbezwecke ohne dass eine gesonderte Vergütung erfolgt.

8.5 Die Wort- und Wortbildmarken und das Logo der ShowReitSchule Rabea Schmale genießen markenrechtlichen Schutz.

8.6 Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, es zu unterlassen, die oben angeführten eingetragenen Marken sowie weitere Marken und Kennzeichen ohne schriftliches vorheriges Einverständnis zu nutzen.

§ 9 Verschwiegenheit
9.1 Der Kursorganisator / Teilnehmer verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zugänglich gemachten vertraulichen Informationen (z.B. auch Kursinhalte, Kursmaterial etc.) geheim zu halten und - soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist - weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder sonst zu verwerten.

9.2 Die Verschwiegenheitsverpflichtung erstreckt sich nicht auf solche Informationen, die der Kursorganisator / Teilnehmer von Dritten rechtmäßig erhalten oder die bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich bekannt geworden sind, ohne dass ein Verstoß gegen diese Verschwiegenheitsverpflichtung vorliegt.

9.3 Ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei können die Parteien von dieser Geheimhaltungsvereinbarung nicht abweichen. Die Geheimhaltungsvereinbarung besteht auch nach Vertragsbeendigung fort.

§ 10 Haftung

10.1 Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass dieser eine gültige und ausreichende Krankenversicherung sowie Haftpflichtversicherung besitzt. Ebenfalls dürfen keine der Teilnahme entgegenstehenden gesundheitlichen Einschränkungen bei den Teilnehmern vorliegen. Eventuell relevante gesundheitliche Beeinträchtigungen sind vom Teilnehmer vor dem Kurs schriftlich mitzuteilen, um eine adäquate Risikoeinschätzung sowie Anpassung der Vorgehensweise seitens Rabea Schmale vornehmen zu können. Auf geeignete, den Witterungsverhältnissen angepasste Kleidung, insbesondere festes Schuhwerk, achtet der Teilnehmer selbst. Jeder Teilnehmer sollte während des Umgangs mit dem Pferd einen Schutzhelm und eine Sicherheitsweste tragen.

10.2 Die Teilnahme an Kursen und Unterricht umfasst den Umgang und teilweise das Reiten von Pferden, welches ein deutlich erhöhtes Verletzungs- und Schadensrisiko darstellt. Deshalb wird den Teilnehmern empfohlen vor der Teilnahme eine entsprechende Unfall- und Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Der Teilnehmer selbst und von Teilnehmern mitgebrachte Pferde sind nicht durch die ShowReitSchule Rabea Schmale versichert.

10.3 Die Teilnehmer tragen die volle Verantwortung für sich und ihre Handlungen innerhalb und außerhalb des Kurses/Unterrichts/Pferdeausbildung und muss für verursachte Schäden durch ihn oder sein Pferd selbst aufkommen.

10.4 Die ShowReitSchule Rabea Schmale haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Rabea Schmale oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Zudem haftet die ShowReitSchule Rabea Schmale auch für fahrlässige Pflichtverletzungen die zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers führen. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Rabea Schmale. Die ShowReitSchule Rabea Schmale haftet nur für nachgewiesene grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz bis höchstens 2.300,00 Euro pro Schadenfall. Der Beweis einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Rabea Schmale oder der von ihr beauftragten Person oder Erfüllungsgehilfen ist durch den Pferdeeigentümer zu erbringen.

10.5 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Rabea Schmale nur, sofern es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt (Kardinalpflichten). Eine Pflicht ist vertragswesentlich, wenn deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte. Dabei ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.6 Darüber hinaus ist eine Haftung für fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

10.7 Schadenersatzansprüche gegen die ShowReitSchule Rabea Schmale die aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten resultieren sowie sonstige gewährleistungsrechtliche Ansprüche verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung. Alle weiteren Ansprüche, insbesondere wg. der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 11 Datenschutz

Mit der Anmeldung ist der Kursorganisator und Teilnehmer mit der elektronischen Speicherung seiner Daten einverstanden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erfolgt die Speicherung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers (neben der Nutzung während des Anmeldevorgangs, Kurses und Pferdeausbildung) zu dem Zweck, dem Kursorganisator Prospekte, Programme und Kursinformationen zu übersenden. Der Kursorganisator und Teilnehmer kann der Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. Dem Kursorganisator ist bekannt, dass unverschlüsselt über das Internet übertragene Daten nicht sicher sind und von Dritten zur Kenntnis genommen und verändert werden können.

§ 12 Anwendbares Recht

Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 13 Schlussbestimmungen

13.1 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt deren Wirksamkeit im Übrigen nicht. Die Vertragspartner werden sich bemühen, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke des Vertrags.

13.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser Klausel sowie Änderungen oder Ergänzungen der Anlagen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform im Sinne dieser Regelung wird nicht gewahrt durch E-Mail oder andere elektronische Übertragungsformen.

13.3 Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist Minden. Es gilt deutsches Recht.


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